Nachträgliche Feststellung der fehlenden Testierfähigkeit bei paranoider Schizophrenie

Ein Sohn hat erwirkt, dass das Testament seines Vaters aufgrund einer paranoiden Schizophrenie als unwirksam erklärt wurde. Die Diagnose Schizophrenie wurde durch Gutachter post mortem anhand von Aufzeichnungen des Erblassers und Zeugenaussagen gestellt.

Das Urteil vom OLG München, Endurteil vom 09.06.2021 – 7 U 4638/15 lesen

Seite teilen